UVV Prüfung – Unfallverhütungsvorschriften

sicher • effizient • wichtig

UVV-Fertig

Die UVV gehört zu den Vorschriften und Regelwerk für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes einzuhalten. (§3 Arbeitsschutzgesetz)

Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge müssen laut DGUV Vorschrift 70§57, mindestens einmal jährlich zur Prüfung durch einen Sachkundigen. Unser KFZ Meister, Elektriker und Fahrzeugausbauexperte übernehmen gerne die jährliche UVV Prüfung für Ihren Fahrzeugumbau. Geprüft wird die Verkehrs- und Arbeitssicherheit des Fahrzeuges und des Ausbaues. Bei einer nicht Durchführung der UVV droht ein erhebliches Bußgeld, es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die den Fuhrparkverantwortlichen nach §209 Abs.3 SGB Vll von 2500 bis 10000€ je Fall kosten kann. Gerne übernehmen wir die jährliche Terminerinnerung Ihrer UVV Prüfung und sorgen somit für Ihre Sicherheit. 

Personen & Rollstuhlfahrer Transport

Der Transport von Personen und Rollstuhlfahrern ist mit einigen Auflagen und Vorschriften verbunden. Neben der Hauptuntersuchung müssen die Fahrzeuge eine entsprechende UVV Prüfung erhalten. Bei dieser Prüfung wird neben der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges, insbesondere die Ausrüstung für den Personen- und Rollstuhltransport geprüft. Wenn die Zugangseinrichtungen funktionsfähig sind gibt es keine Verletzungs-möglichkeiten, funktionieren die Refraktoren für die Rollstühle sind die Fahrgastsitze in Ordnung usw.

pruefetiketten-geprueft-dguv-information-vorschrift-70-fahrzeuge-2023-28