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Das Trägerfahrzeug sowie alle Aufbauten, Ausbauten und Funktionsausstattungen unterliegen der Unfallverhütungsvorschrift und müssen mindestens einmal im Jahr geprüft werden.
Die Fahrzeugeinrichtungen, Regalsysteme, Ladungssicherungsprodukte, Rampen, Trittstufen, elektrische Ausbauanlagen sind nur einige Sachen, die geprüft werden müssen.
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