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Sind die Zugangseinrichtungen funktionsfähig, gibt es keine Verletzungsmöglichkeiten, funktionieren die Retraktoren für die Rollstühle, sind die Fahrgastsitze in Ordnung und vieles mehr.
Alle Fahrzeuge müssen laut DGUV Vorschrift 70 § 57, mindesten einmal jährlich zur Prüfung durch einen Sachkundigen. Diese Prüfung hat nichts mit der HU – Fahrzeughauptuntersuchung zu tun.
Der Transport von Personen und Rollstuhlfahrern ist mit einigen Auflagen und Vorschriften verbunden. Neben der Hauptuntersuchung müssen die Fahrzeuge eine entsprechenden Prüfung nach UVV erhalten.
Bei dieser Prüfung wird neben der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges , insbesondere die Ausrüstung für den Personen- und Rollstuhltransport überprüft.
ine sachkundige Person für Ihre Fahrzeugumbauten ist die TRABEO Fahrzeugausbau GmbH. Durch unsere KFZ Meister, Elektriker und Fahrzeugausbauexperten können wir dieses gerne für Sie erledigen.
Die jährliche Terminerinnerung übernehmen wir gerne für Sie.
Bei nicht Durchführung der UVV droht erhebliches Bußgeld. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die den Fuhrparkverantwortlichen nach § 209 Abs.3 SGB VII von 2500 bis 10000 € je Fall kosten kann.
Mit dem UVV Siegel signalisieren Sie Ihren Fahrgästen, das hier alles in Ordnung ist.
Rufen Sie uns an , wir beraten Sie gerne.
TRABEO wir schützen Sie und Ihre Mitarbeiter